nach Art. 247 § 13 EGBGB
Umfang der Befugnisse:
Wir sind nicht für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig, sondern handeln als
unabhängiger Darlehensvermittler.
Prestige Immobilien GmbH
Hindenburgstr. 28/29
30175 Hannover
✆ +49 511 53 07 84 18
✉ info@primmobilien.com
Status:
Immobiliardarlehenvermittler gemäß § 34 i Absatz 1 S. 1 GewO
Zuständige Stelle:
Für die Erlaubniserteilung nach § 34 i Gewerbeordnung zuständige Stelle:
IHK Hannover l Schiffgraben 49 l 30175 Hannover l www.hannover.ihk.de
Registernummern im Vermittler-Register:
Immobiliendarlehenvermittler-Register: D-W-133-Q4T8-97
Registerstelle des Vermittler-Registers:
Vergütung
Wir verlangen von Ihnen keine Vergütung und auch keine Nebenentgelte, sondern erhalten unsere Vergütung bei erfolgreicher Vermittlung an einen Darlehensgeber oder Produktpartner vom Darlehensgeber.
Bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzprodukts erhalten wir eine Vermittlungsprovision. Denn wir übernehmen die Beratungsleistung anstelle des Finanzierungspartners und werden dafür vom Finanzierungspartner bezahlt. Die Provision, die wir erhalten, resultiert anteilig aus den Zinszahlungen, Prämien oder ggf. anfallenden Abschlussgebühren, die Ihnen der Anbieter in Rechnung stellt.
Das heißt, dass Sie bei der erfolgreichen Finanzierungsvermittlung mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren auch unsere Dienstleistung bezahlen.
Die Höhe der Provision variiert je nach Art und Umfang des Finanzierungs- oder Zusatzproduktes, dem damit einhergehenden Beratungs- und Vermittlungsaufwand und den Konditionen des ausgewählten Anbieters.
Bei der Produktgruppe Baufinanzierung erhalten wir eine Provision zwischen 0,0% und 3% von der Brutto-Darlehenssumme. Dabei arbeiten wir mit über 300 Produktpartnern zusammen.
Zusätzlich zu der Provision, die wir für die Vermittlung erhalten, kann der Kreditgeber noch Gebühren für die Nutzung einer Internet-Plattform an ein weiteres Dienstleistungsunternehmen entrichten. Unter Umständen erhalten wir abhängig von der im Kalenderjahr vermittelten Gesamt-Darlehenssumme und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien eine jährliche Sonderprovision. Ob und in welcher Höhe wir eine Sonderprovision erhalten, steht zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage noch nicht fest.
Alle Zahlungen (Finanzierungsraten, Gebühren und Beiträge) die in Verbindung mit dem gewählten Finanzierungs- oder Zusatzprodukt anfallen, zahlen Sie direkt an den betreffenden Produktanbieter. Bei Kunden, welche trotz bestehenden negativen Schufa-Eintrags erfolgreich vermittelt werden, wird unsere Provision bei dem finanzierenden Darlehensgeber (Bankpartner) separat als „Beratungshonorar“ ausgewiesen und vom Kunden ergänzend zur Darlehenssumme mitfinanziert.
Kontakt
Für Rückfragen, allgemeine Fragen rund um die Baufinanzierung oder Fragen zu Ihrer konkreten
Finanzierung können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Prestige Immoblien GmbH
Hindenburgstr. 28/29
30175 Hannover
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Merkblatt zu den vorvertraglichen Informationen
Inhalt: Vorhanden im unverb. Konditionsangebot
Auszahlungsbedingungen
Auszahlungsbedingungen sind Vorbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Darlehensgeber das vereinbarte Darlehen auch tatsächlich an Sie auszahlt. Dazu gehört i. d. R. die vollständige Vorlage aller geforderten Einkommens- und Objektunterlagen. Darüber hinaus können vom Darlehensgeber jederzeit weitere fallspezifische Auszahlungsbedingungen festgelegt werden. Details hierzu entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen die Ihnen der Darlehensgeber zuschicken wird sowie Ihrem Darlehensvertrag.
Alle sonstigen Kosten
Details hierzu entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen die Ihnen der Darlehensgeber zuschicken wird sowie Ihrem Darlehensvertrag.
Verzugszinsen
Verzugszinsen sind Zinsen, die anfallen können, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen an den Darlehensgeber nicht nachkommen. Diese fallen zusätzlich zu den vertraglichen Darlehenszinsen an. Die genaue Höhe dieser Zinsen sowie Angaben zu ggf. anfallenden weiteren Kosten entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen die Ihnen der Darlehensgeber zuschicken wird sowie Ihrem Darlehensvertrag.
Folgen ausbleibender Zahlungen
Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen an den Darlehensgeber nicht nachkommen ist dieser berechtigt, im Fall einer dinglichen Besicherung (Grundschuld) die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Details hierzu entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen die Ihnen der Darlehensgeber zuschicken wird sowie Ihrem Darlehensvertrag.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an den Darlehensgeber zu richten. Details hierzu sowie zu den Folgen des Widerrufs entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen die Ihnen der Darlehensgeber zuschicken wird sowie der Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag.
Recht auf Vorzeitige Rückzahlung
Die vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ist nur in Ausnahmefällen (z. B. beim Verkauf der Immobilie) möglich. I. d. R. liegt eine Entscheidung darüber jedoch im Ermessen des Darlehensgebers. Der Darlehensgeber ist dabei berechtigt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Die Details zur Wahrnehmung dieses Rechts entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen die Ihnen der Darlehensgeber zuschicken wird sowie Ihrem Darlehensvertrag.
Entwurf des Darlehensvertrages
Sie können vom Darlehensgeber einen Entwurf des Verbraucherdarlehensvertrages verlangen. Dies gilt nicht, solange der Darlehensgeber nicht zum Vertragsabschluss bereit ist. Die Details zur Wahrnehmung dieses Rechts entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen die Ihnen der Darlehensgeber zuschicken wird sowie Ihrem Darlehensvertrag.
Rechte aus § 29 Abs. 7 BDSG
Wird Ihr Darlehensantrag aufgrund einer Auskunft einer Stelle, die Daten zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern erhebt (z. B. Schufa) abgelehnt, ist der Darlehensgeber verpflichtet Sie über diese Tatsache, sowie über die zur Ablehnung führende Eintragung zu informieren.
Beispielrechnung
Ihrem Tilgungsplan können Sie die Zahlungsströme entnehmen, die Grundlage der Ermittlung des effektiven Jahreszinses sind. Der effektive Jahreszins kann sich verändern, wenn der Darlehensvertrag andere Zahlungsströme vorsieht, weil z. B. andere Auszahlungszeitpunkte festgelegt werden. Weitere Angaben hierzu entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen die Ihnen der Darlehensgeber zuschicken wird sowie Ihrem Darlehensvertrag.
Weitere Angaben zum Sollzins
In den vorvertraglichen Informationen die Ihnen der Darlehensgeber zuschicken wird finden Sie weitere Angaben zum Sollzins des Darlehensgebers. Es werden Ihnen insbesondere die Bedingung und der Zeitraum für seine Anwendung sowie die Art und Weise seiner Anpassung erläutert. Ist der Sollzinssatz von einem Index oder Referenzzinssatz abhängig wird dieser angegeben.
Weitere Angaben
Der Abschluss des Darlehensvertrages zieht ggf. Notar- und Grundbuchkosten nach sich (Eintragung der Grundschuld). Diese müssen durch Sie getragen werden. Die Grundschuld dient dem Darlehensgeber als Sicherheit. Ggf. können weitere Sicherheiten erforderlich sein. Bei vorzeitiger Rückzahlung ermittelt der Darlehensgeber die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Unterlagen der Bank.
Verträge mit Zusatzleistungen
Verlangt der Darlehensgeber zum Abschluss eines Darlehensvertrages, dass Sie zusätzliche Leistungen des Darlehensgebers in Anspruch nehmen oder einen weiteren Vertrag abschließen, insbesondere einen Versicherungsvertrag oder Kontoführungsvertrag, so hat der Darlehensgeber dies zusammen mit den vorvertraglichen Informationen anzugeben. In der vorvertraglichen Information des Darlehensgebers sowie im Darlehensvertrag finden Sie in diesem Fall Angaben zu den Kontoführungsgebühren sowie den Bedingungen zu denen sie angepasst werden können. Dienen die von Ihnen geleisteten Zahlungen nicht der unmittelbaren Darlehenstilgung, sind die Zeiträume und Bedingungen für die Zahlung der Sollzinsen und der damit verbundenen wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Kosten im Darlehensvertrag aufzustellen. Verpflichten Sie sich mit dem Abschluss des Darlehensvertrages auch zu Vermögensbildung, muss aus der vorvertraglichen Information des Darlehensgebers und aus dem Darlehensvertrag klar und verständlich hervorgehen, dass weder die während der Vertragslaufzeit fälligen Zahlungsverpflichtungen noch die Ansprüche, die Sie aus der Vermögensbildung erwerben, die Tilgung des Darlehens gewährleisten, es sei denn, dies wird vertraglich vereinbart.